Vergaberichtlinien
Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen zwischen DJK Verein und Kirchengemeinde im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel des DJK DV Freiburg von 3.000,00 €/Jahr.
Höchstbetrag je Einzelmaßnahme
- 300,00 € bei Nachweis der tatsächlichen Kosten oder
- 150,00 € ohne Kostennachweis.
Maximal 3 Anträge pro Verein und Jahr sind zuschussfähig.
Sammelanträge sind nicht zugelassen.
Sammelanträge sind nicht zugelassen.
Antragstellung
Antragstellung von den Mitgliedsvereinen durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied an das Diözesanbüro DJK (djk@seelsorgeamt-freiburg.de) jederzeit möglich.
Das Antragsformular steht hier zur Verfügung:
Voraussetzungen
- Öffentlichkeitswirksame Maßnahme in Kooperation zwischen DJK-Verein und Kirchengemeinde,
gemeinsame Antragstellung von DJK-Verein und Kirchengemeinde, - die Durchführung muss im Jahr der Antragstellung erfolgen,
- Nachweis der Durchführung z.B. durch Presseberichte, Zeitungsartikel, Bilder;
zwingend für Zuschuss 300,00 €: Kostennachweis durch Belegvorlage, - Bericht und Bilder für Homepage und Newsletter des DJK DV Freiburg in digitaler Form.


