Vergaberichtlinien
Bezuschussung von Kooperationsmaßnahmen zwischen DJK Verein und Kirchengemeinde im Rahmen der veranschlagten Haushaltsmittel des DJK DV Freiburg von 3.000,00 €/Jahr.
Höchstbetrag je Einzelmaßnahme
- 300,00 € bei Nachweis der tatsächlichen Kosten oder
- 150,00 € ohne Kostennachweis.
Maximal 3 Anträge pro Verein und Jahr sind zuschussfähig.
Sammelanträge sind nicht zugelassen.
Sammelanträge sind nicht zugelassen.
Antragstellung
Antragstellung von den Mitgliedsvereinen durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied an das Diözesanbüro DJK jederzeit möglich.
Das Antragsformular steht hier zur Verfügung:
Voraussetzungen
- Öffentlichkeitswirksame Maßnahme in Kooperation zwischen DJK-Verein und Kirchengemeinde,
gemeinsame Antragstellung von DJK-Verein und Kirchengemeinde, - die Durchführung muss im Jahr der Antragstellung erfolgen,
- Nachweis der Durchführung z.B. durch Presseberichte, Zeitungsartikel, Bilder;
zwingend für Zuschuss 300,00 €: Kostennachweis durch Belegvorlage, - Bericht und Bilder für Homepage und Newsletter des DJK DV Freiburg in digitaler Form.


